Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen von Daniel Anatchkov unter der Geschäftsbezeichnung „Pendor“
Stand: 3. August 2026
§ 1 Anbieter
Pendor
Inhaber: Daniel Anatchkov
Kurfürstenstraße 1
80801 München
Deutschland
E-Mail: kontakt@pendor-smma.com
USt-IdNr.: DE427733818
Nachfolgend „Anbieter“ genannt.
§ 2 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Marketing-, Beratungs-, Content-, Medienproduktions- und sonstige Agenturdienstleistungen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail.
§ 3 Vertragsunterlagen und Vorrang individueller Vereinbarungen
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit sowie besondere Projektbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
- individuell ausgehandelte Vereinbarungen und Einzelverträge,
- das jeweilige Angebot und die Leistungsbeschreibung,
- diese AGB.
Änderungen oder Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Der gesetzliche Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
§ 4 Anfragen und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular der Website führt nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags. Ein Vertrag kommt zustande, wenn
- der Kunde ein individuelles Angebot des Anbieters in Textform annimmt,
- beide Parteien einen Einzelvertrag unterzeichnen oder
- der Anbieter eine Beauftragung des Kunden in Textform bestätigt.
Beginnt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor einer förmlichen Auftragsbestätigung mit der Leistung, kommt der Vertrag mit Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage des zuvor übermittelten Angebots oder der zuvor abgestimmten Leistungsbeschreibung zustande. Eine automatische Eingangs- oder Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme einer Beauftragung dar.
§ 5 Vertragsgegenstand und Leistungen
Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Social-Media-Marketing
- Social-Media-Management
- Content Creation
- Videoproduktion und Videoschnitt
- Kurzvideo- und Medienproduktion
- Entwicklung von Content- und Marketingstrategien
- Konzeption und Betreuung von Werbeanzeigen
- Influencer- und Creator-Marketing
- Branding und Design
- Marketing- und Strategieberatung
- Erstellung digitaler Inhalte
- KI-gestützte Marketing- und Produktionsleistungen.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg. Soweit die Herstellung eines konkret bestimmten Arbeitsergebnisses vereinbart wurde, beispielsweise eines Videos, Designs oder sonstigen fertigen Inhalts, gelten für diese Leistung ergänzend die Regelungen über Werkleistungen und Abnahme. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden nur nach gesonderter Abstimmung erbracht.
§ 6 Keine Erfolgsgarantie
Marketingmaßnahmen und Veröffentlichungen unterliegen zahlreichen Faktoren, die der Anbieter nicht vollständig beeinflussen kann. Der Anbieter übernimmt daher keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Impressionen, Aufrufe, Followerzahlen, Leads oder Anfragen, Verkäufe oder Umsätze, Conversion-Raten, Klickpreise, Rankingpositionen, Veröffentlichungs- oder Freigabeentscheidungen von Plattformen, sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Eine Garantie besteht nur, wenn ein bestimmter Erfolg im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurde. Prognosen, Einschätzungen, Hochrechnungen und Zielwerte stellen keine Garantien dar.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
- Marken- und Unternehmensinformationen
- Logos, Bilder, Videos und Texte
- Produkt- und Leistungsinformationen
- Social-Media- und Werbekontozugänge
- Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Dreh- und Abstimmungstermine
- Freigaben für Inhalte und Kampagnen
- erforderliche Genehmigungen und Einwilligungen.
Der Kunde benennt grundsätzlich einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Er sorgt dafür, dass Rückmeldungen und Entscheidungen innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Entsteht dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden. Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte Vergütungssatz. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist die Vergütung vor Ausführung des Mehraufwands abzustimmen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Kunden beruhen.
§ 8 Zugangsdaten und Kundenkonten
Soweit Account-Management oder die Betreuung von Werbekonten vereinbart ist, gewährt der Kunde dem Anbieter die hierfür notwendigen Zugriffsrechte. Der Anbieter behandelt erhaltene Zugangsdaten vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde bleibt Inhaber und grundsätzlich verantwortlicher Betreiber seiner Konten. Der Kunde soll nach Möglichkeit rollenbasierte Zugänge, Business-Manager-Zugriffe oder vergleichbare Berechtigungssysteme verwenden, statt persönliche Passwörter weiterzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Administrator- und Wiederherstellungszugänge zu behalten sowie erforderliche Sicherungen seiner Konten und Daten vorzunehmen. Nach Vertragsende kann der Kunde die Zugriffsrechte des Anbieters entfernen. Der Anbieter ist berechtigt, nicht mehr erforderliche Zugangsdaten zu löschen.
§ 9 Freigaben und Rückmeldungen
Soweit Inhalte, Kampagnen oder Veröffentlichungen einer Freigabe durch den Kunden bedürfen, legt der Anbieter sie dem Kunden zur Prüfung vor. Der Kunde prüft insbesondere:
- die sachliche Richtigkeit
- Preise und Produktangaben
- werbliche Aussagen
- Marken- und Unternehmensangaben
- rechtliche Pflichtinformationen
- die Übereinstimmung mit internen Vorgaben.
Freigaben und Änderungswünsche sind grundsätzlich in Textform zu erteilen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, soll der Kunde seine Rückmeldung innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung des Inhalts abgeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verschieben sich vereinbarte Produktions-, Veröffentlichungs- und Liefertermine entsprechend. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, die weitere Bearbeitung bis zur Rückmeldung auszusetzen. Eine ausbleibende Rückmeldung gilt nicht automatisch als Erlaubnis zur Veröffentlichung, sofern nicht ausdrücklich ein eigenständiges Account-Management oder ein vorab freigegebener Redaktionsplan vereinbart wurde. Bereits ordnungsgemäß erbrachte und bereitgestellte Leistungen bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn der Kunde eine erforderliche Freigabe nicht oder verspätet erteilt.
§ 10 Korrekturen und Änderungswünsche
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind je vereinbartem Arbeitsergebnis bis zu zwei Korrekturrunden im vereinbarten Preis enthalten. Eine Korrekturrunde ist die einmalige, zusammengefasste Übermittlung aller Änderungswünsche zu einer bereitgestellten Version. Nicht zusammengefasste oder nachträglich ergänzte Änderungswünsche können als weitere Korrekturrunde behandelt werden. Nicht als Korrektur gelten insbesondere:
- Änderungen des ursprünglichen Briefings
- nachträgliche Änderungen der Strategie oder Zielgruppe
- Austausch bereits freigegebener Inhalte
- vollständige Neukonzeptionen
Änderungen aufgrund nachträglich bereitgestellter Informationen, Änderungen bereits abgenommener oder veröffentlichter Inhalte. Zusätzliche Korrekturen und Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nur nach Abstimmung erbracht und gesondert vergütet. Änderungen des ursprünglich vereinbarten Umfangs können zu einer Anpassung der Vergütung sowie der Liefer- und Veröffentlichungstermine führen.
§ 11 Termine und Leistungsfristen
Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei unverbindlichen Terminen bemüht sich der Anbieter um eine termingerechte Leistungserbringung. Fristen beginnen erst, wenn der Vertrag geschlossen wurde, alle erforderlichen Informationen und Materialien vorliegen, erforderliche Zugänge eingerichtet wurden und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern die Leistungsfrist angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden über erkennbare erhebliche Verzögerungen.
§ 12 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu gehören insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Krieg, Terroranschläge oder Unruhen
- Pandemien und behördliche Maßnahmen
- Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle
- erhebliche Cyberangriffe
- Arbeitskämpfe
- Ausfälle externer Plattformen oder Rechenzentren
- unvorhersehbare schwerwiegende Erkrankungen wesentlicher Leistungspersonen, sofern kein
- zumutbarer Ersatz verfügbar ist.
Für die Dauer des Leistungshindernisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Dauert ein wesentliches Leistungshindernis länger als 30 Tage an und ist einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar, kann sie den betroffenen Leistungsteil in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.
§ 13 Externe Plattformen und Werbekonten
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise und Geschäftspolitik externer Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, Google oder LinkedIn. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenänderungen, technische Ausfälle, Richtlinienänderungen oder Entscheidungen externer Plattformen, soweit diese nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht wurden. Der Kunde bleibt grundsätzlich Vertragspartner und Kontoinhaber gegenüber der jeweiligen Plattform. Der Kunde ist für die Bereitstellung gültiger Zahlungsmittel, ausreichender Werbebudgets und rechtmäßig eingerichteter Konten verantwortlich. Der Anbieter darf eine Kampagne oder Leistung aussetzen, wenn ein erforderlicher Zugang fehlt, das Werbekonto gesperrt oder eingeschränkt wurde, kein ausreichendes Werbebudget vorhanden ist, eine Veröffentlichung gegen erkennbare Plattformrichtlinien oder gesetzliche Vorgaben verstoßen würde. Der Anbieter schuldet keine Wiederherstellung gesperrter Konten und keine erfolgreiche Bearbeitung von Einsprüchen gegenüber Plattformbetreibern, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Preise und Zusatzkosten
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde. Werbe- und Mediabudgets sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ebenfalls nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
- Reise- und Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Studiomieten
- Drehgenehmigungen und Locationkosten
- Models, Schauspieler und Sprecher
- Requisiten
- Musik-, Bild-, Video- und Stocklizenzen
- externe Dienstleister
- Software-, Tool- und Plattformkosten
- Versand-, Druck- und Produktionskosten.
Vorhersehbare Fremd- und Zusatzkosten werden vor ihrer Beauftragung mit dem Kunden abgestimmt. Bereits genehmigte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn das Projekt später verschoben, geändert oder beendet wird.
§ 15 Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden abgeschlossene Projektleistungen nach Bereitstellung und laufende Leistungen monatlich nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats abgerechnet. Der Anbieter kann angemessene Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen verlangen, wenn dies im Angebot oder Einzelvertrag vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung aussetzen. Durch eine berechtigte Aussetzung verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen angemessen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 16 Abnahme von Werkleistungen
Eine Abnahme ist nur erforderlich, soweit der Anbieter ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis schuldet. Nach Fertigstellung wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen. Diese beträgt regelmäßig mindestens sieben Werktage, sofern der Umfang des Projekts keine längere Frist erfordert. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Arbeitsergebnis abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Verweigert der Kunde die Abnahme, muss er innerhalb der gesetzten Frist mindestens einen konkreten Mangel benennen. Das Arbeitsergebnis gilt nach Ablauf der gesetzten Frist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht erklärt oder nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Die Abnahme kann außerdem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Veröffentlichung, produktive Verwendung oder Weitergabe des finalen Arbeitsergebnisses an Dritte. Soweit abgrenzbare Teilleistungen vereinbart wurden, können diese gesondert abgenommen werden.
§ 17 Mängel und Nachbesserung
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und unter genauer Beschreibung des Problems mitteilen. Bei berechtigten Mängeln erhält der Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitsergebnis dem vereinbarten Briefing entspricht, dem Kunden jedoch nachträglich gestalterisch nicht mehr gefällt, der Kunde nachträglich seine Anforderungen oder Zielvorstellungen ändert, ein Fehler auf vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Materialien beruht, der Kunde oder ein Dritter das Arbeitsergebnis nach Übergabe verändert hat, externe Plattformen Inhalte anders darstellen, beschneiden, komprimieren oder nicht ausspielen. Eine Garantie für eine vollständig identische Darstellung auf allen Endgeräten, Browsern, Plattformen oder Softwareversionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 18 Laufzeit und ordentliche Kündigung
Vertragsbeginn, Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Ein ausdrücklich befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Eine automatische Verlängerung um eine weitere feste Vertragslaufzeit findet aufgrund dieser AGB allein nicht statt. Wurde lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, ohne das Vertragsende abschließend festzulegen, läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann anschließend mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde weder eine feste Laufzeit noch eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann ein Vertrag über laufende Leistungen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Während einer ausdrücklich vereinbarten festen Vertrags- oder Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern im Angebot oder Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
§ 19 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der Kunde trotz Mahnung mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug bleibt, der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz angemessener Nachfrist nicht erbringt, der Kunde die Durchführung rechtswidriger Maßnahmen verlangt, die Fortsetzung der Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Vertrauensverletzungen unzumutbar ist, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, soweit eine Kündigung aus diesem Grund gesetzlich zulässig ist. Soweit der Kündigungsgrund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen. Die Kündigung soll in Textform erfolgen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie genehmigte, bereits beauftragte und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.
§ 20 Projektabbruch und Kündigung einzelner Werkleistungen
Beendet oder kündigt der Kunde ein bereits begonnenes Projekt, sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Zusätzlich sind vom Kunden genehmigte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu erstatten. Bei der Kündigung einer Werkleistung richten sich die weiteren Vergütungsansprüche des Anbieters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft anrechnen lassen. Die Nichtverwendung eines ordnungsgemäß erstellten Arbeitsergebnisses lässt den Vergütungsanspruch unberührt. Für abgesagte Drehs, Termine oder Produktionen können im jeweiligen Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
§ 21 Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde bereitgestellte Entwürfe und Arbeitsergebnisse ausschließlich zur Prüfung und Freigabe verwenden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den finalen, individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Marketing- und Kommunikationszwecke. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung auf eigenen Websites und Landingpages, auf eigenen Social-Media-Kanälen, in organischen Social-Media-Beiträgen, in bezahlten Werbeanzeigen, in Präsentationen, Angeboten und Vertriebsunterlagen, in digitalen und gedruckten Unternehmensmedien. Der Kunde darf die finalen Arbeitsergebnisse im für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Umfang technisch anpassen. Dazu gehören insbesondere Formatänderungen, Größenanpassungen, Untertitel, Kürzungen und plattformbedingte Anpassungen, soweit der Charakter des Arbeitsergebnisses nicht entstellt wird. Der Kunde darf beauftragte Agenturen, Dienstleister und Plattformbetreiber mit der technischen Nutzung der Arbeitsergebnisse für seine eigenen Zwecke beauftragen. Eine Weiterveräußerung, eigenständige Unterlizenzierung oder Nutzung zugunsten nicht verbundener Dritter ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Allgemeines Know-how, Ideen, Methoden, Arbeitsabläufe, Vorlagen, Presets, Templates, Konzepte und nicht kundenspezifische Bestandteile verbleiben beim Anbieter. Für verwendete Inhalte Dritter, insbesondere Musik, Stockmaterial, Schriftarten, Plugins, Templates und Plattforminhalte, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass für eine bestimmte Plattform lizenzierte Inhalte ohne zusätzliche Lizenz auch außerhalb dieser Plattform oder für andere Nutzungsformen verwendet werden dürfen.
§ 22 Rohmaterial, Projektdateien und Aufbewahrung
Geschuldet ist grundsätzlich nur die Übergabe der ausdrücklich vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse. Rohmaterial, unbearbeitete Aufnahmen und sonstige Ausgangsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies im Angebot oder Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht Bestandteil des Vertrags sind insbesondere:
- offene Schnitt- und Projektdateien
- Adobe-Premiere-, After-Effects- oder DaVinci-Resolve-Dateien
- Photoshop-, Illustrator- oder Figma-Arbeitsdateien
- Vorlagen und Templates
- Presets
- interne Skripte
- nicht ausgewählte Entwürfe
- Zwischenstände und verworfene Versionen.
Eine Herausgabe solcher Dateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Rohmaterial, Projektdateien oder Produktionsdaten länger als drei Monate nach Abschluss des jeweiligen Projekts beziehungsweise nach Vertragsende aufzubewahren. Eine längerfristige Archivierung oder Datensicherung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 23 Referenznutzung
Der Anbieter darf final fertiggestellte und bereits öffentlich veröffentlichte Arbeitsergebnisse sowie den Namen und das Logo des Kunden als Referenz verwenden. Die Referenznutzung darf insbesondere erfolgen:
- auf der Website des Anbieters
- auf Social-Media-Kanälen
- in Präsentationen
- in Angeboten
- in Portfolios und Showreels.
Noch nicht veröffentlichte Projekte und vertrauliche Informationen werden nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden als Referenz verwendet. Konkrete interne Kennzahlen, Umsätze, Werbebudgets oder nicht öffentliche Kampagnenergebnisse dürfen nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden. Der Kunde kann der weiteren Referenznutzung aus berechtigtem geschäftlichem Interesse in Textform widersprechen. Bereits rechtmäßig hergestellte gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden.
§ 24 Verantwortung für Inhalte und rechtliche Prüfung
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien verantwortlich. Der Kunde versichert, über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Bildern, Videos, Musikstücken, Logos, Marken, Texten und sonstigen Materialien zu verfügen. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- die Richtigkeit von Produkt-, Leistungs- und Preisangaben
- die Zulässigkeit geschäftlicher und gesundheitsbezogener Aussagen
- die Einhaltung branchenspezifischer Werbevorschriften
- erforderliche Pflichtangaben und Kennzeichnungen
- die Rechtmäßigkeit seiner Produkte, Leistungen und Geschäftsmodelle
- erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen
- Dreh-, Gebäude-, Marken- und Locationgenehmigungen
- die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf seinen Websites und Konten.
Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung und führt keine umfassende rechtliche Prüfung von Kampagnen oder Inhalten durch, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Erkennt der Anbieter offensichtliche rechtliche Risiken, kann er den Kunden darauf hinweisen oder die betroffene Maßnahme bis zur Klärung aussetzen. Eine Verpflichtung zur vollständigen rechtlichen Prüfung entsteht dadurch nicht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Weisungen umzusetzen, die er für rechtswidrig, irreführend oder plattformwidrig hält.
§ 25 Freistellung bei Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Materialien Rechte Dritter verletzen, vom Kunden bereitgestellte Informationen unrichtig oder rechtswidrig sind, der Anbieter vom Kunden verbindlich vorgegebene oder freigegebene Inhalte vertragsgemäß verwendet hat und der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken. Der Kunde darf Ansprüche Dritter nicht ohne Zustimmung des Anbieters anerkennen oder vergleichen, wenn daraus Verpflichtungen oder Nachteile für den Anbieter entstehen. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch selbst schuldhaft verursacht hat.
§ 26 Einsatz künstlicher Intelligenz
Der Anbieter darf zur Erstellung, Bearbeitung, Analyse oder Optimierung von Inhalten geeignete KI-gestützte Systeme einsetzen. KI-gestützte Ergebnisse werden vor ihrer Übergabe oder Veröffentlichung einer angemessenen menschlichen Qualitätskontrolle unterzogen. Ein Anspruch auf eine vollständig KI-freie Leistung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-gestützte Ergebnisse ausschließlich einmalig oder exklusiv sind, vollständig frei von Ähnlichkeiten mit anderen Inhalten sind, in jedem Fall urheberrechtlich geschützt werden können, von allen Plattformen oder Behörden akzeptiert werden. Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder nicht veröffentlichte Kundendaten werden nicht ohne entsprechende vertragliche beziehungsweise datenschutzrechtliche Grundlage in öffentlich zugängliche KI-Systeme eingegeben. Soweit externe KI-Dienstleister eingesetzt werden, können deren Lizenzbedingungen und technische Beschränkungen Auswirkungen auf die Nutzung der Ergebnisse haben.
§ 27 Subunternehmer und freie Mitarbeiter
Der Anbieter darf zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete freie Mitarbeiter, Kooperationspartner und Subunternehmer einsetzen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Ein Anspruch auf die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eingesetzte Personen werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich eingesetzter Unterauftragsverarbeiter, werden im erforderlichen Umfang gesondert geregelt.
§ 28 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Vertraulich sind insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Preise und Kalkulationen
- nicht veröffentlichte Strategien und Kampagnen
- Zugangsdaten
- Kunden- und Mitarbeiterdaten
- interne Prozesse
- nicht veröffentlichte Produkte und Projekte.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten mitgeteilt wurden, unabhängig entwickelt wurden, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Weitergabe an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer sowie zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechts-, Steuer- und Unternehmensberater ist zulässig, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die betreffende Information rechtlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist.
§ 29 Datenschutz
Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der von ihm an den Anbieter übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten und die Zulässigkeit seiner Weisungen verantwortlich. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich ergänzend aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 30 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für das Ausbleiben bestimmter Marketing-, Reichweiten- oder Geschäftsergebnisse, soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich garantiert wurde. Der Anbieter haftet nicht für Handlungen, Ausfälle oder Entscheidungen externer Plattformbetreiber und Dienstleister, soweit der Anbieter diese nicht schuldhaft verursacht hat. Die gesetzlichen Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 31 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist München Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist dessen Geschäftssitz, soweit sich aus der Art der Leistung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.